Wissen um die Heilwirkung der Natur war vor allem in ländlichen Regionen (Alpentälern) sehr verbreitet.
Die Menschen hier hatten oft keinen Zugang zu Ärzten und mussten ihre Medizinische Versorgung mit Hilfe von Kräuterfrauen, Badern und dem allgemein tradierten Weisheiten/Bauernregeln abdecken.
In Klöstern aber auch auf Bauernhöfen oder in den Familien wurde das gesammelte Wissen von Generation zu Generation weitergegeben und zum Teil auch dokumentiert. Dies gibt uns heute die Möglichkeit das alte Wissen mit dem Stand der Wissenschaft abzugleichen. Dies erfolgte in Deutschland durch die Kommission E, europaweit durch die ESCOP, und weltweit durch die WHO.
ESCOP = European Scientific Cooperative on Phytotherapy
1989 wurde die ESCOP mit dem Ziel gegründet harmonisierte Bewertungskriterien für Phytopharmaka in Europa zu schaffen.
Der ESCOP gehören Mitglieder von Hochschulen und Fachgesellschaften vieler Europäischer Länder an.
Die ESCOP erarbeitet „harmonisierte“ Bewertungskriterien zur Anwendung von Arzneipflanzen entsprechend den Vorgaben der europäischen Leitlinie über die „Summary of Product Characteristics“.
Anfänglich wurden die ESCOP-Monographien (ESCOP Monographs) in Form von zwei Büchern publiziert (ca. 100 Monographien; Erscheinungsjahr 2003 und 2009 – Thieme Verlag). Die neuen bzw. aktualisierten Monographien können heute einzeln auf der Website der ESCOP eingesehen bzw. bestellt werden.
Die ESCOP-Monographien geben den aktuellen Wissensstand über die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit einer Arzneipflanze bzw. deren Zubereitungen wider. Die Monographien enthalten ein ausführliches Literaturverzeichnis aller verwendeten Quellen zu den einzelnen Aussagen im Text. Beschrieben werden Anwendungsgebiete, pharmakodynamische Eigenschaften, experimentelle Untersuchungen und klinische Studien.
Weitere Informationen unter www.escop.com
Kommission E
Von 1983 bis 1994 arbeitete die Kommission E im Auftrag des damaligen Bundesgesundheitsamts (BGA) in Berlin - heute Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn. Die Kommission E wurde damals eingesetzt um die Nachzulassung von pflanzlichen Arzneimitteln zu beschleunigen.
Die Kommission E arbeitete das wissenschaftliche Erkenntnismaterial von ca. 380 Drogen inkl. Drogenzubereitungen und Drogenkombinationen auf. Es wurde jeweils eine Abschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses vorgenommen. Wenn der Nutzen einer Droge höher gestellt wurde als das Risiko wurde eine Positivmonographie veröffentlicht.
Auf Grund dieser Positivmonographie wurden pflanzliche Arzneimittel dann zugelassen. Die Monographien enthalten die Dosierung, die Art der Anwendung, Angaben zur Wirkung, Wechselwirkungen und Kontraindikationen.
Pflanzliche Arzneimittel die Drogen mit einer Negativmonographie enthielten mussten vom Markt genommen werden.
Die Kommission E ist heute eine "Zulassungskommission" beim BfArM mit beratender Funktion für den "humanmedizinischen Bereich, phytotherapeutische Therapierichtung".
Liste der Monographien der Kommission E ist unter der nachstehenden Seite abrufbar:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/zulassungsarten/besTherap/amPflanz/mono.pdf?__blob=publicationFile&v=3